Ver­trags­recht

Ver­trags­recht befasst sich mit den recht­li­chen Fragen, die mit Verträgen zu tun haben. Verträge begegnen uns überall im täglichen Leben, zum Beispiel als

  • Arbeits­ver­trag
  • Kauf­ver­trag
  • Kre­dit­ver­trag
  • Miet­ver­trag
  • Pacht­ver­trag
  • Lea­sing­ver­trag
  • Ehe­ver­trag
  • Werk­ver­trag mit Hand­wer­kern bzw. Bau­un­ter­neh­mern
  • usw.

Zu einigen dieser Verträge finden Sie Näheres auf den Seiten Fami­li­en­recht, Immo­bi­li­en­recht sowie Bankrecht und Kapi­tal­markt­recht. Das Ver­trags­recht ist also in vielen Lebens­be­rei­chen von Bedeutung.

Was man einmal unter­schrie­ben hat, lässt sich später auch vor Gericht nicht ohne weiteres kor­ri­gie­ren, unter Umständen viel­leicht gar nicht mehr. Ich berate Sie deshalb auch, bevor Sie einen Vertrag unter­schrei­ben. Dann ist es oft möglich, mit Ihrem Ver­trags­part­ner die richtigen und für Sie möglichst vor­teil­haf­ten Ver­trags­be­din­gun­gen aus­zu­han­deln. Denn in der Regel ist es für Sie weitaus kos­ten­güns­ti­ger und spart Zeit und Nerven, wenn Sie sich von einem Rechts­an­walt beraten lassen, bevor Sie einen Vertrag unter­schrei­ben, als wenn Sie sich hinterher vor Gericht streiten müssen.

Selbst­ver­ständ­lich gehört es auch zu den Aufgaben des Rechts­an­walts, außer­ge­richt­lich oder vor Gericht Ihre Inter­es­sen durch­zu­set­zen, wenn Ihr Ver­trags­part­ner einen Vertrag nicht einhält oder Ihnen einen Schaden ver­ur­sacht. Besonders dann, wenn Sie einen Prozess führen müssen, ent­spre­che ich gerne Ihrem Wunsch und infor­mie­re Sie vorab auch über Erfolgs­aus­sich­ten und Kosten.

Geht es um eine Geld­for­de­rung, die nicht bezahlt wird, übernehme ich für Sie den For­de­rungs­ein­zug bei Ihrem Schuldner. Und wenn jemand beharr­lich seine Schuld nicht begleicht, leite ich für den Gläubiger Maßnahmen der Zwangs­voll­stre­ckung ein.

Sollte umgekehrt jemand von Ihnen etwas verlangen, das ihm nicht zusteht, ver­tei­di­ge ich Ihr Recht, sowohl außer­ge­richt­lich als auch vor Gericht.

All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB):

Oft ist es das „Klein­ge­druck­te“ (All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen), wo sich unan­ge­neh­me Über­ra­schun­gen ver­ste­cken können. Wenn der Vertrag erst einmal unter­schrie­ben ist, können daraus für Sie nach­tei­li­ge Ver­pflich­tun­gen entstehen, mit denen Sie nicht gerechnet haben. Ich unter­stüt­ze Sie daher auch beim Aus­han­deln und For­mu­lie­ren der All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen, bevor der Vertrag unter­schrie­ben wird.