Vertragsrecht befasst sich mit den rechtlichen Fragen, die mit Verträgen zu tun haben. Verträge begegnen uns überall im täglichen Leben, zum Beispiel als
- Arbeitsvertrag
- Kaufvertrag
- Kreditvertrag
- Mietvertrag
- Pachtvertrag
- Leasingvertrag
- Ehevertrag
- Werkvertrag mit Handwerkern bzw. Bauunternehmern
- usw.
Zu einigen dieser Verträge finden Sie Näheres auf den Seiten Familienrecht, Immobilienrecht sowie Bankrecht und Kapitalmarktrecht. Das Vertragsrecht ist also in vielen Lebensbereichen von Bedeutung.
Was man einmal unterschrieben hat, lässt sich später auch vor Gericht nicht ohne weiteres korrigieren, unter Umständen vielleicht gar nicht mehr. Ich berate Sie deshalb auch, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben. Dann ist es oft möglich, mit Ihrem Vertragspartner die richtigen und für Sie möglichst vorteilhaften Vertragsbedingungen auszuhandeln. Denn in der Regel ist es für Sie weitaus kostengünstiger und spart Zeit und Nerven, wenn Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben, als wenn Sie sich hinterher vor Gericht streiten müssen.
Selbstverständlich gehört es auch zu den Aufgaben des Rechtsanwalts, außergerichtlich oder vor Gericht Ihre Interessen durchzusetzen, wenn Ihr Vertragspartner einen Vertrag nicht einhält oder Ihnen einen Schaden verursacht. Besonders dann, wenn Sie einen Prozess führen müssen, entspreche ich gerne Ihrem Wunsch und informiere Sie vorab auch über Erfolgsaussichten und Kosten.
Geht es um eine Geldforderung, die nicht bezahlt wird, übernehme ich für Sie den Forderungseinzug bei Ihrem Schuldner. Und wenn jemand beharrlich seine Schuld nicht begleicht, leite ich für den Gläubiger Maßnahmen der Zwangsvollstreckung ein.
Sollte umgekehrt jemand von Ihnen etwas verlangen, das ihm nicht zusteht, verteidige ich Ihr Recht, sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB):
Oft ist es das „Kleingedruckte“ (Allgemeine Geschäftsbedingungen), wo sich unangenehme Überraschungen verstecken können. Wenn der Vertrag erst einmal unterschrieben ist, können daraus für Sie nachteilige Verpflichtungen entstehen, mit denen Sie nicht gerechnet haben. Ich unterstütze Sie daher auch beim Aushandeln und Formulieren der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, bevor der Vertrag unterschrieben wird.