Leistungsangebot

Mein Leistungsangebot: Ihr unab­hän­gi­ger Berater und Vertreter in allen Rechts­an­ge­le­gen­hei­ten

Das bedeutet für Sie:

1. in allen Rechts­an­ge­le­gen­hei­ten:

Mein Leistungsangebot als Rechts­an­walt besteht darin, Sie grund­sätz­lich bei jedem recht­li­chen Problem auf dem Gebiet des deutschen Rechts zu unter­stüt­zen. Bei jedem Auftrag garan­tie­re ich Ihnen die intensive und gründ­li­che Bear­bei­tung Ihrer Ange­le­gen­heit. Alle ein­schlä­gi­gen Gesetze und Gerichts­ur­tei­le werden dabei selbst­ver­ständ­lich berück­sich­tigt. So finden wir stets eine Lösung für Ihren Fall. Ich halte es für wichtig, dass Sie in mir einen Ansprech­part­ner haben, auf den Sie sich verlassen können. Und wenn Sie bereits Mandant bei mir sind und mit einem neuen Problem zu mir kommen, möchte ich mich auch weiter für Sie einsetzen, auch wenn es diesmal um ein anderes Rechts­ge­biet geht. Denn wenn man Vertrauen zu seinem Anwalt hat, will man doch wohl, dass man sich mit jeder Rechts­fra­ge an ihn wenden kann.

2. Berater und Vertreter:

Als Rechts­an­walt vertrete ich Sie vor Gericht und außer­ge­richt­lich. Oft ist es von Vorteil, außer­ge­richt­lich schnell und kos­ten­güns­tig eine möglichst optimale Lösung für Ihr Problem zu finden, anstatt lang­wie­ri­ge Prozesse vor Gericht zu führen. Hierzu erläutere ich Ihnen mehr auf den Seiten der Rechts­ge­bie­te

Und vergessen Sie nicht: viel Ärger, Zeit und Geld können Sie sparen, wenn Sie sich beraten lassen, bevor Sie ein Geschäft abschlie­ßen oder einen Vertrag unter­schrei­ben. Denn wenn man einmal etwas Falsches unter­schrie­ben hat, kann das später teuer werden.

3. unab­hän­gig:

Auf meine beruf­li­che Unab­hän­gig­keit lege ich beson­de­ren Wert. Ich bin als Rechts­an­walt völlig selbst­stän­dig tätig, nur an Gesetz und Recht gebunden und im übrigen nur Ihnen ver­pflich­tet. Deshalb kann ich mich stets voll und ganz für Ihre Sache einsetzen. Dabei behandle ich Ihre Ange­le­gen­heit natürlich jederzeit mit absoluter Dis­kre­ti­on. Denn die anwalt­li­che Schwei­ge­pflicht ist grund­le­gen­de Vor­aus­set­zung für eine gut funk­tio­nie­ren­de, ver­trau­ens­vol­le Zusam­men­ar­beit zwischen dem Rechts­an­walt und Ihnen, dem Mandanten.