Bankrecht und Kapitalmarktrecht befassen sich mit den Produkten, die von Banken verkauft werden, von selbstständigen Anlagevermittlern oder Anlageberatern oder von sonstigen Anbietern auf dem Geld- und Kapitalmarkt. Dazu gehören neben den verschiedenen Arten von Bankkonten und Krediten unter anderem auch Wertpapiergeschäfte und Unternehmensbeteiligungen. Banken verlangen für ihre Kredite Sicherheiten, oft in Form von Bürgschaften und Grundschulden. Auch darum geht es im Bankrecht und Kapitalmarktrecht.
Wenn es z.B. Probleme gibt mit einem Girokonto oder mit einem Darlehensvertrag (Kreditvertrag), müssen diese Probleme nicht immer gleich vor Gericht ausgetragen werden. Vielmehr lehrt die Erfahrung, dass man vieles klären kann, solange man mit seiner Bank im Gespräch bleibt. Sollte es hierbei Kommunikationsschwierigkeiten geben, berate ich Sie vor einem Gespräch mit Ihrer Bank und begleite Sie auch dorthin. Dies kann besonders hilfreich sein, wenn es um Insolvenzrecht und Schuldenbereinigung geht. Denn dann gilt es, durch Verhandlungen mit der Bank die drohende Insolvenz möglichst zu vermeiden. Und wenn trotzdem die Verhandlungen nicht zum Erfolg führen, vertrete ich Ihre Interessen vor Gericht.
Insbesondere: Kapitalanlage und Vermögensbildung
Wenn Sie Geld anlegen, ist nicht selten besondere Vorsicht geboten. Denn je riskanter eine Kapitalanlage ist, desto größer ist das Risiko, dass Sie Ihr angelegtes Geld verlieren. Erfahrungsgemäß arbeitet nicht jeder Anlageberater, Anlagevermittler oder Vermögensverwalter mit der wünschenswerten, verbraucherfreundlichen Sorgfalt und Seriosität. Dabei fehlt es dann oft an der nötigen Aufklärung des Verbrauchers über die Kapitalanlage und über alle damit verbundenen Risiken. Das Verbraucherschutzrecht schreibt den Anlageberatern und Anlagevermittlern sehr genau vor, was sie bei der Information, Beratung und Aufklärung des Verbrauchers alles zu beachten haben. Zusätzlich hat der Bundesgerichtshof, das höchste deutsche Zivilgericht, strenge Regeln aufgestellt für Anlageberater und Anlagevermittler, sowohl bei den Banken als auch bei sonstigen Kapitalanlageberatungs- und Kapitalanlagevermittlungsfirmen. Damit diese Regeln in Ihrem Interesse durchgesetzt werden, unterstütze ich Sie sowohl außergerichtlich gegenüber Ihren Vertragspartnern als auch vor Gericht.