Bankrecht und Kapi­tal­markt­recht

Bankrecht und Kapi­tal­markt­recht befassen sich mit den Produkten, die von Banken verkauft werden, von selbst­stän­di­gen Anla­ge­ver­mitt­lern oder Anla­ge­be­ra­tern oder von sonstigen Anbietern auf dem Geld- und Kapi­tal­markt. Dazu gehören neben den ver­schie­de­nen Arten von Bank­kon­ten und Krediten unter anderem auch Wert­pa­pier­ge­schäf­te und Unter­neh­mens­be­tei­li­gun­gen. Banken verlangen für ihre Kredite Sicher­hei­ten, oft in Form von Bürg­schaf­ten und Grund­schul­den. Auch darum geht es im Bankrecht und Kapi­tal­markt­recht.

Wenn es z.B. Probleme gibt mit einem Girokonto oder mit einem Dar­le­hens­ver­trag (Kre­dit­ver­trag), müssen diese Probleme nicht immer gleich vor Gericht aus­ge­tra­gen werden. Vielmehr lehrt die Erfahrung, dass man vieles klären kann, solange man mit seiner Bank im Gespräch bleibt. Sollte es hierbei Kom­mu­ni­ka­ti­ons­schwie­rig­kei­ten geben, berate ich Sie vor einem Gespräch mit Ihrer Bank und begleite Sie auch dorthin. Dies kann besonders hilfreich sein, wenn es um Insol­venz­recht und Schulden­bereinigung geht. Denn dann gilt es, durch Ver­hand­lun­gen mit der Bank die drohende Insolvenz möglichst zu vermeiden. Und wenn trotzdem die Ver­hand­lun­gen nicht zum Erfolg führen, vertrete ich Ihre Inter­es­sen vor Gericht.

Ins­be­son­de­re: Kapi­tal­an­la­ge und Ver­mö­gens­bil­dung

Wenn Sie Geld anlegen, ist nicht selten besondere Vorsicht geboten. Denn je riskanter eine Kapi­tal­an­la­ge ist, desto größer ist das Risiko, dass Sie Ihr ange­leg­tes Geld verlieren. Erfah­rungs­ge­mäß arbeitet nicht jeder Anla­ge­be­ra­ter, Anla­ge­ver­mitt­ler oder Ver­mö­gens­ver­wal­ter mit der wün­schens­wer­ten, ver­brau­cher­freund­li­chen Sorgfalt und Serio­si­tät. Dabei fehlt es dann oft an der nötigen Auf­klä­rung des Ver­brau­chers über die Kapi­tal­an­la­ge und über alle damit ver­bun­de­nen Risiken. Das Ver­brau­cher­schutz­recht schreibt den Anla­ge­be­ra­tern und Anla­ge­ver­mitt­lern sehr genau vor, was sie bei der Infor­ma­ti­on, Beratung und Auf­klä­rung des Ver­brau­chers alles zu beachten haben. Zusätz­lich hat der Bun­des­ge­richts­hof, das höchste deutsche Zivil­ge­richt, strenge Regeln auf­ge­stellt für Anla­ge­be­ra­ter und Anla­ge­ver­mitt­ler, sowohl bei den Banken als auch bei sonstigen Kapi­tal­an­la­ge­be­ra­tungs- und Kapi­tal­an­la­ge­ver­mitt­lungs­fir­men. Damit diese Regeln in Ihrem Interesse durch­ge­setzt werden, unter­stüt­ze ich Sie sowohl außer­ge­richt­lich gegenüber Ihren Ver­trags­part­nern als auch vor Gericht.