Das Familienrecht befasst sich mit den Rechten und Pflichten, die Familienmitglieder haben. Gemeint sind dabei nicht nur die Eltern bzw. Lebenspartner und ihre Kinder, sondern auch sonstige Verwandte wie Enkel und Großeltern.
Bereits dann, wenn Sie heiraten wollen oder aber in nichtehelicher Lebensgemeinschaft zusammenleben, berate ich Sie über die jeweils geltenden rechtlichen Regelungen. Ich bin Ihnen z.B. auch behilflich bei der Gestaltung eines Ehevertrages, der beim Notar beurkundet werden muss. Ein Ehevertrag kann ganz auf Ihre individuellen Verhältnisse abgestimmt werden.
Während des Zusammenlebens in der Ehe oder mit Ihrem Lebenspartner können sich Probleme ergeben hinsichtlich der Kinder, seien es gemeinsame oder nicht gemeinsame Kinder, z.B. betreffend Unterhalt, elterliches Sorgerecht, Umgangsrecht usw. Treten solche Probleme auf, ist es ratsam, sich möglichst frühzeitig an den Rechtsanwalt zu wenden, damit Ihre Rechte gewahrt bleiben.
Trennung und Scheidung:
Vielfältige Schwierigkeiten sind zu klären im Falle einer Trennung bzw. Ehescheidung. Sollten Sie oder Ihr Partner sich trennen oder scheiden lassen wollen, ist es wichtig, einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen. Denn er kann Ihnen genau sagen, was alles auf Sie zukommt bzw. zukommen kann, und wie Sie sich am besten darauf einstellen. Auch hier ist es z.B. möglich, dass die Ehe- bzw. Lebenspartner einen Vertrag schließen mit einer Trennungsvereinbarung bzw. Scheidungsvereinbarung. Mit einer solchen vertraglichen Regelung lassen sich spätere Unstimmigkeiten vermeiden, die sonst oft heftig vor Gericht ausgetragen werden.
Selbstverständlich mache ich als Ihr Rechtsanwalt Ihre Rechte auch mit allem Nachdruck vor Gericht geltend oder gegenüber Behörden (z.B. Jugendamt). Ich helfe Ihnen bei der Klärung unter anderem von
- Ehegattenunterhalt
- Kindesunterhalt
- elterliche Sorge
- Umgang mit dem Kind
- Vermögensauseinandersetzung (insbesondere Zugewinnausgleich)
- Rentenversorgung (Versorgungsausgleich)
- Ehewohnung
- Hausrat.
Weitere Bereiche des Familienrechts:
Zum Familienrecht gehören auch Fragen der Vaterschaft, der Betreuung, der Vormundschaft und der Pflegschaft , bei deren Klärung ich Sie unterstütze.
Wenn es um die Vorsorge für Alter und Krankheit geht, berate ich Sie unter anderem auch bei der Abfassung von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.