Fami­li­en­recht

Das Fami­li­en­recht befasst sich mit den Rechten und Pflichten, die Fami­li­en­mit­glie­der haben. Gemeint sind dabei nicht nur die Eltern bzw. Lebens­part­ner und ihre Kinder, sondern auch sonstige Verwandte wie Enkel und Groß­el­tern.

Bereits dann, wenn Sie heiraten wollen oder aber in nicht­ehe­li­cher Lebens­ge­mein­schaft zusam­men­le­ben, berate ich Sie über die jeweils geltenden recht­li­chen Rege­lun­gen. Ich bin Ihnen z.B. auch behilf­lich bei der Gestal­tung eines Ehe­ver­tra­ges, der beim Notar beur­kun­det werden muss. Ein Ehe­ver­trag kann ganz auf Ihre indi­vi­du­el­len Ver­hält­nis­se abge­stimmt werden.

Während des Zusam­men­le­bens in der Ehe oder mit Ihrem Lebens­part­ner können sich Probleme ergeben hin­sicht­lich der Kinder, seien es gemein­sa­me oder nicht gemein­sa­me Kinder, z.B. betref­fend Unterhalt, elter­li­ches Sor­ge­recht, Umgangs­recht usw. Treten solche Probleme auf, ist es ratsam, sich möglichst früh­zei­tig an den Rechts­an­walt zu wenden, damit Ihre Rechte gewahrt bleiben.

Trennung und Scheidung:

Viel­fäl­ti­ge Schwie­rig­kei­ten sind zu klären im Falle einer Trennung bzw. Ehe­schei­dung. Sollten Sie oder Ihr Partner sich trennen oder scheiden lassen wollen, ist es wichtig, einen Rechts­an­walt zu Rate zu ziehen. Denn er kann Ihnen genau sagen, was alles auf Sie zukommt bzw. zukommen kann, und wie Sie sich am besten darauf ein­stel­len. Auch hier ist es z.B. möglich, dass die Ehe- bzw. Lebens­part­ner einen Vertrag schließen mit einer Tren­nungs­ver­ein­ba­rung bzw. Schei­dungs­ver­ein­ba­rung. Mit einer solchen ver­trag­li­chen Regelung lassen sich spätere Unstim­mig­kei­ten vermeiden, die sonst oft heftig vor Gericht aus­ge­tra­gen werden.

Selbst­ver­ständ­lich mache ich als Ihr Rechts­an­walt Ihre Rechte auch mit allem Nachdruck vor Gericht geltend oder gegenüber Behörden (z.B. Jugendamt). Ich helfe Ihnen bei der Klärung unter anderem von

  • Ehe­gat­ten­un­ter­halt
  • Kin­des­un­ter­halt
  • elter­li­che Sorge
  • Umgang mit dem Kind
  • Ver­mö­gens­aus­ein­an­der­set­zung (ins­be­son­de­re Zuge­winn­aus­gleich)
  • Ren­ten­ver­sor­gung (Ver­sor­gungs­aus­gleich)
  • Ehe­woh­nung
  • Hausrat.

Weitere Bereiche des Fami­li­en­rechts:

Zum Fami­li­en­recht gehören auch Fragen der Vater­schaft, der Betreuung, der Vor­mund­schaft und der Pfleg­schaft , bei deren Klärung ich Sie unter­stüt­ze.

Wenn es um die Vorsorge für Alter und Krankheit geht, berate ich Sie unter anderem auch bei der Abfassung von Pati­en­ten­ver­fü­gung und Vor­sor­ge­voll­macht.